Glossar

Elternzeit

Elternzeit ist die unbezahlte Auszeit zur Kinderbetreuung mit Kündigungsschutz. Wie lange sie dauert und wie der Wiedereinstieg gelingt.

Definition

Elternzeit ist der gesetzliche Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung des eigenen Kindes, geregelt im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Sie dauert bis zu drei Jahre pro Kind, ist beim Arbeitgeber sieben Wochen vorher schriftlich anzumelden und schützt mit einem besonderen Kündigungsschutz vor einer Entlassung.

Kurz erklärt: Elternzeit ist der gesetzliche Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung des eigenen Kindes, geregelt im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Sie dauert bis zu drei Jahre pro Kind, ist beim Arbeitgeber sieben Wochen vorher schriftlich anzumelden und schützt mit einem besonderen Kündigungsschutz vor einer Entlassung.

Was bedeutet Elternzeit?

Elternzeit bezeichnet die gesetzlich garantierte Auszeit, die Mütter und Väter nehmen dürfen, um ihr eigenes Kind in den ersten Lebensjahren zu betreuen. Die rechtliche Grundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, kurz BEEG. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis: Es bleibt formal bestehen, der Arbeitgeber zahlt jedoch kein Gehalt, und die Pflicht zur Arbeitsleistung entfällt.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Elterngeld. Die Elternzeit ist die arbeitsrechtliche Freistellung, also die Befreiung von der Arbeit. Das Elterngeld dagegen ist die staatliche Geldleistung, die den Einkommensausfall teilweise ausgleicht. Beide Begriffe hängen eng zusammen, sind aber rechtlich getrennt. Wer Elternzeit nimmt, hat nicht automatisch Anspruch auf Elterngeld, und umgekehrt.

Anspruch auf Elternzeit haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und es überwiegend selbst betreuen. Das gilt unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und auch für befristete Verträge, Teilzeitkräfte und Auszubildende.

Dauer und Aufteilung der Elternzeit

Pro Kind besteht ein Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Beide Elternteile können diesen Anspruch unabhängig voneinander nutzen, also jeweils volle drei Jahre, auch gleichzeitig. Die Aufteilung im Zeitverlauf folgt klaren Regeln:

  • Bis zum dritten Geburtstag: Der Kern der Elternzeit liegt zwischen Geburt und dem dritten Geburtstag des Kindes.
  • Übertragbarer Anteil: Bis zu vierundzwanzig Monate lassen sich auf den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag übertragen. So bleibt zum Beispiel Spielraum für die Einschulungsphase.
  • Aufteilung in Abschnitte: Die Elternzeit kann in bis zu drei Zeitabschnitte pro Elternteil gesplittet werden, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss.

Ein Beispiel: Eltern nehmen das erste Lebensjahr gemeinsam, ein Elternteil bleibt im zweiten Jahr zu Hause, und der übertragene Rest wird später für die Einschulung des Kindes genutzt. Diese Flexibilität ist einer der größten Vorteile des Modells.

Anmeldung und Kündigungsschutz

Die Elternzeit muss aktiv beantragt werden, sie beginnt nicht automatisch. Wer sie für die Zeit bis zum dritten Geburtstag nehmen will, meldet sie spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber an. Für Zeiträume zwischen dem dritten und achten Geburtstag gilt eine längere Frist von dreizehn Wochen.

In der Anmeldung legst du dich verbindlich fest, für welche Zeiträume innerhalb der ersten zwei Jahre du Elternzeit nimmst. Eine reine E-Mail genügt der Schriftform meist nicht, gefragt ist ein unterschriebenes Dokument im Original.

Mit der Anmeldung greift ein besonderer Kündigungsschutz. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung, frühestens acht Wochen vor Beginn, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht mehr kündigen. Dieser Schutz gilt während der gesamten Elternzeit und ist deutlich stärker als der allgemeine Kündigungsschutz. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann die zuständige Behörde eine Kündigung für zulässig erklären.

Teilzeit während der Elternzeit

Elternzeit bedeutet nicht zwingend, gar nicht zu arbeiten. Während der Freistellung ist eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu zweiunddreißig Wochenstunden im Durchschnitt erlaubt. Viele Eltern nutzen diese Möglichkeit, um den Kontakt zum Beruf zu halten und das Haushaltseinkommen aufzubessern.

Wer in Teilzeit arbeitet, kann zudem das sogenannte Elterngeld Plus beziehen. Dieses Modell streckt die Leistung über einen längeren Zeitraum und ist speziell auf Eltern zugeschnitten, die parallel in Teilzeit tätig sind. So lassen sich Betreuung und Beruf besser verbinden, ohne den Anspruch auf staatliche Unterstützung vollständig zu verlieren. Mehr zu den Rahmenbedingungen reduzierter Arbeitszeit findest du im Glossar-Eintrag zur Teilzeit.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht sogar ein Rechtsanspruch auf Teilzeit in der Elternzeit, etwa wenn der Betrieb mehr als fünfzehn Beschäftigte hat und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Der Antrag auf Teilzeit folgt dabei eigenen Fristen.

Rückkehr in den Job nach der Elternzeit

Nach der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr an einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Gleichwertig heißt: vergleichbare Tätigkeit, vergleichbare Vergütung und vergleichbare Position. Es muss nicht zwingend exakt dieselbe Stelle sein, aber eine Schlechterstellung wegen der Elternzeit ist unzulässig.

In der Praxis verläuft der Wiedereinstieg nicht immer reibungslos. Aufgaben wurden umverteilt, Teams haben sich verändert, und manchmal wünschen sich Rückkehrende selbst eine neue Richtung. Wer nach der Elternzeit den Arbeitgeber wechseln möchte, steht vor der Aufgabe, die Auszeit in der Bewerbung souverän zu erklären.

Die Elternzeit erzeugt im Lebenslauf eine sichtbare Phase ohne klassische Beschäftigung. Anders als bei einer ungeklärten Lücke im Lebenslauf ist die Elternzeit jedoch eine vollkommen nachvollziehbare und positiv besetzte Begründung. Sie muss nur klar benannt werden.

So benennst du die Elternzeit in der Bewerbung

Drei Grundsätze helfen beim Wiedereinstieg über eine neue Bewerbung:

  1. Die Phase sachlich benennen. Ein Eintrag wie "06/2023 - 05/2025 Elternzeit (Sohn geboren 04/2023)" im tabellarischen Lebenslauf genügt. Beschönigen oder Verstecken ist nicht nötig.
  2. Die Betreuungssituation klären. Signalisiere im Anschreiben oder Gespräch, dass die Betreuung des Kindes organisiert ist und einem Wiedereinstieg nichts im Wege steht.
  3. Den Wunsch nach Teilzeit oder Vollzeit nennen. Sag klar, in welchem Umfang du arbeiten möchtest. Das spart beiden Seiten unnötige Abstimmungsschleifen.

Eine ausführliche Anleitung mit Musterformulierungen bietet der Ratgeber zur Bewerbung nach Elternzeit. Wie du den Lebenslauf für den Wiedereinstieg aufbaust, zeigt der Beitrag zum Lebenslauf nach Elternzeit.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Elternzeit pro Kind?

Pro Kind besteht ein Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit, und zwar für jeden Elternteil getrennt. Der Hauptzeitraum liegt zwischen Geburt und drittem Geburtstag. Bis zu vierundzwanzig Monate davon lassen sich auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag übertragen, sodass auch später noch Spielraum für die Betreuung bleibt.

Bin ich während der Elternzeit vor einer Kündigung geschützt?

Ja. Mit der Anmeldung der Elternzeit greift ein besonderer Kündigungsschutz, frühestens acht Wochen vor dem Beginn. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis während der gesamten Elternzeit grundsätzlich nicht kündigen. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde die Kündigung in einem seltenen Sonderfall ausdrücklich für zulässig erklärt.

Darf ich in der Elternzeit arbeiten?

Ja. Während der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu zweiunddreißig Wochenstunden im Durchschnitt erlaubt. Wer parallel arbeitet, kann unter Umständen Elterngeld Plus beziehen, das die Leistung über einen längeren Zeitraum streckt. So lassen sich Beruf und Kinderbetreuung besser verbinden.

Wie erkläre ich die Elternzeit in einer neuen Bewerbung?

Benenne die Elternzeit offen und sachlich im Lebenslauf, etwa mit Zeitraum und Geburtsjahr des Kindes. Mache deutlich, dass die Betreuung gesichert ist, und nenne deinen gewünschten Arbeitsumfang in Teilzeit oder Vollzeit. Da die Elternzeit eine nachvollziehbare und positiv besetzte Phase ist, wirkt sie bei klarer Darstellung nie wie ein Makel.

Wer den Wiedereinstieg über eine neue Stelle plant, kann mit bewerbung.express in wenigen Minuten ein passendes Anschreiben und einen sauberen Lebenslauf erstellen. Das Tool funktioniert pay-per-use ab vier Euro, ganz ohne Konto und ohne Abo.

Verwandte Begriffe

Verwandte Artikel

Brauchst du Hilfe bei deiner Bewerbung?

Bewerbung.express schreibt dir dein Anschreiben und deinen Lebenslauf in 90 Sekunden ab 4 Euro. Kein Abo, nur einmal zahlen.

Jetzt erstellen