Glossar

Sperrvermerk

Ein Sperrvermerk verbietet dem neuen Arbeitgeber den Kontakt zum aktuellen. Wann er sinnvoll ist und wie er korrekt formuliert wird.

Definition

Ein Sperrvermerk ist ein Hinweis in deiner Bewerbung, mit dem du den potenziellen neuen Arbeitgeber bittest, deinen aktuellen Arbeitgeber nicht zu kontaktieren. Er schützt dich davor, dass dein Chef ungewollt von deinen Wechsel-Plänen erfährt. Üblich ist die Formulierung am Ende des Anschreibens.

Kurz erklärt: Ein Sperrvermerk ist ein Hinweis in deiner Bewerbung, mit dem du den potenziellen neuen Arbeitgeber bittest, deinen aktuellen Arbeitgeber NICHT zu kontaktieren. Er schützt dich davor, dass dein Chef ungewollt von deinen Wechsel-Plänen erfährt. Üblich ist die Formulierung am Ende des Anschreibens.

Was bedeutet Sperrvermerk?

Der Sperrvermerk ist ein höflicher, aber unmissverständlicher Hinweis an den potenziellen neuen Arbeitgeber, deine Bewerbung diskret zu behandeln. Konkret bittest du darum, dass weder dein aktueller Arbeitgeber kontaktiert noch Referenzen bei deiner derzeitigen Position eingeholt werden. Häufig wird er auch als „Bitte um vertrauliche Behandlung" oder „Diskretionshinweis" bezeichnet.

Rechtlich gesehen ist der Sperrvermerk eine BITTE, kein gesetzlicher Anspruch. In der Praxis halten sich seriöse Arbeitgeber jedoch nahezu ausnahmslos daran, weil ein Bruch dieser Bitte als unfaire Verhandlungsposition gilt und den Ruf des Unternehmens beim Bewerber-Pool nachhaltig schädigen würde. Der Sperrvermerk ist damit ein etablierter Standard im deutschen Bewerbungsprozess und sollte ohne Scheu eingesetzt werden, wenn die Situation es erfordert.

Wann ist ein Sperrvermerk sinnvoll?

Ein Sperrvermerk ist immer dann angebracht, wenn ein vorzeitiges Bekanntwerden deiner Bewerbung negative Konsequenzen für dich hätte. Die häufigsten Anwendungsfälle sind:

  • Ungekündigtes Arbeitsverhältnis: Du bewirbst dich, während du noch in einer festen Anstellung bist. Dein aktueller Arbeitgeber weiß nichts von deinen Wechsel-Plänen. Dies ist mit Abstand der häufigste Fall.
  • Kleine Branchen mit dichter Vernetzung: In Berufsfeldern wie Apotheker, Steuerberater, Anwälte (regional) oder kleinen Tech-Communities kennt jeder jeden. Eine unbedachte Rücksprache des potenziellen neuen Arbeitgebers kann sich blitzschnell zu deinem Chef herumsprechen.
  • Vertragliche Wettbewerbsklausel: Wenn dein Arbeitsvertrag eine nachvertragliche Wettbewerbsklausel enthält und du dich bei einem direkten Mitbewerber bewirbst, ist Diskretion essenziell, bis die rechtliche Lage geklärt ist.
  • Sensible Führungspositionen: Auf Geschäftsführungs- oder Vorstandsebene können bereits Gerüchte über einen Wechsel-Wunsch dein Standing im aktuellen Unternehmen massiv beschädigen.
  • Laufende Vertragsverhandlungen oder Boni: Wenn du kurz vor einer Beförderung, einer Bonuszahlung oder einer Vertragsverlängerung stehst, schützt dich der Sperrvermerk vor Repressalien.

Nicht nötig ist ein Sperrvermerk hingegen, wenn du arbeitslos bist, bereits gekündigt hast (und dein Arbeitgeber davon weiß) oder eine ausdrückliche Freigabe deines Chefs für die externe Suche hast.

Konkrete Beispiel-Formulierungen

Es gibt nicht die eine richtige Formulierung. Wähle den Ton, der zur Position passt, an die du dich bewirbst. Hier sind drei bewährte Varianten:

Variante 1 (zurückhaltend, höflich):

Da ich aktuell in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehe,
bitte ich um Diskretion und vertrauliche Behandlung meiner Bewerbung.

Variante 2 (klar, mit explizitem Hinweis):

Sperrvermerk: Mein derzeitiger Arbeitgeber ist über meinen
Wechsel-Wunsch nicht informiert. Ich bitte Sie daher, von einer
Rücksprache mit meiner aktuellen Position abzusehen.

Variante 3 (kompakt, geschäftlich):

Hinweis: Bitte behandeln Sie meine Bewerbung vertraulich. Eine
Kontaktaufnahme mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ist nicht erwünscht.

Alle drei Varianten erfüllen denselben Zweck. Variante 1 wirkt besonders unaufdringlich und eignet sich gut für klassische Branchen wie Verwaltung, Bildung oder den Mittelstand. Variante 2 ist besonders deutlich und gut für Positionen, in denen Klarheit geschätzt wird. Variante 3 funktioniert in jeder Branche.

Wo gehört der Sperrvermerk hin?

Die richtige Position im Anschreiben ist entscheidend für die Wirkung. Üblich sind zwei Varianten:

  1. Im letzten Absatz vor der Schlussformel: Der Sperrvermerk wird als ein bis zwei Sätze in den abschließenden Absatz integriert. Dies wirkt am natürlichsten und ist die häufigste Form.
  2. Nach der Grußformel als P.S.-Hinweis: Du setzt nach „Mit freundlichen Grüßen" und deinem Namen einen klaren, durch Fettdruck oder Kursivierung hervorgehobenen Hinweis „Sperrvermerk: ...". Diese Form ist sehr deutlich und wird in der Personalabteilung sofort registriert.

Im Lebenslauf selbst gehört der Sperrvermerk NICHT hin. Allerdings solltest du beim aktuellen Arbeitgeber im Lebenslauf darauf achten, keine direkte Telefonnummer oder E-Mail-Adresse einer Referenzperson aus deinem jetzigen Unternehmen anzugeben. Sonst widerspricht sich dein Sperrvermerk im Anschreiben mit der Einladung zur Kontaktaufnahme im Lebenslauf.

Mehr zum richtigen Aufbau des Anschreibens findest du im Ratgeber Anschreiben Schluss-Formulierungen.

Branchen-Besonderheiten

In manchen Berufsfeldern gehört der Sperrvermerk so sehr zum Standard, dass Personalabteilungen ihn praktisch erwarten:

  • Apotheker und Pharma-Außendienst: Die deutsche Apothekenlandschaft ist regional dicht vernetzt. Inhaber kennen sich über Verbände und Großhändler.
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Hier kommen Mandantenbeziehungen und Berufsgeheimnisse hinzu, weshalb Diskretion ohnehin Berufsethos ist.
  • Rechtsanwälte in mittelständischen Kanzleien: Sozietäten kennen sich gegenseitig, ein indiskreter Anruf kann das Vertrauensverhältnis zur eigenen Kanzlei sofort zerstören.
  • Führungskräfte in der Industrie: Auf Bereichsleiter- und Geschäftsführungsebene wird Diskretion ohnehin vorausgesetzt.

In großen Konzernen mit professionellen HR-Abteilungen kannst du davon ausgehen, dass deine Bewerbung vertraulich behandelt wird, auch ohne expliziten Sperrvermerk. Trotzdem schadet die ausdrückliche Bitte nie und schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.

Häufige Fragen

Schadet ein Sperrvermerk meiner Bewerbungs-Chance?

Nein. Personalabteilungen sind an Sperrvermerke gewöhnt und werten sie eher als Zeichen von Professionalität und beruflichem Bewusstsein. Ein Sperrvermerk signalisiert, dass du strategisch wechselst und nicht überstürzt aus einer aktuellen Position flüchtest.

Was passiert, wenn sich der Arbeitgeber nicht an den Sperrvermerk hält?

Rechtlich kannst du den Verstoß nur schwer einklagen, weil der Sperrvermerk keine vertragliche Vereinbarung ist. Faktisch wäre ein Verstoß aber rufschädigend für den potenziellen Arbeitgeber und disqualifiziert ihn praktisch als seriöser Verhandlungspartner. Aus diesem Grund halten sich nahezu alle Unternehmen daran.

Brauche ich einen Sperrvermerk, wenn ich schon gekündigt habe?

Wenn dein Arbeitgeber von deiner Kündigung weiß, brauchst du keinen Sperrvermerk mehr. In diesem Fall macht sogar das Gegenteil Sinn: Du kannst deinen aktuellen Chef als Referenz angeben (sofern das Verhältnis gut ist). Mehr dazu findest du im Ratgeber Bewerbung nach Kündigung.

Kann ich den Sperrvermerk auch in Online-Bewerbungsportalen platzieren?

Ja. In Bewerbungsportalen wie LinkedIn, StepStone oder firmeneigenen Karriereseiten gibt es meist ein Freitextfeld für Anmerkungen oder ein Anschreiben-Upload. Platziere den Sperrvermerk dort genauso wie in einer klassischen E-Mail-Bewerbung, also am Ende des Anschreibens.

Mehr zum Thema findest du im vertiefenden Ratgeber Anschreiben Schluss-Formulierungen sowie im Leitfaden zur Bewerbung nach Kündigung.

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