Glossar
Zwischenzeugnis
Ein Zwischenzeugnis bewertet die Leistung im laufenden Arbeitsverhältnis. Wann du es anforderst und wofür du es brauchst.
Definition
Ein Zwischenzeugnis ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das du während des laufenden Arbeitsverhältnisses erhältst, nicht erst bei dessen Beendigung. Es bewertet Tätigkeit, Leistung und Verhalten im Präsens und wird etwa bei einem Vorgesetztenwechsel oder vor einer Bewerbung ausgestellt.
Kurz erklärt: Ein Zwischenzeugnis ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das du während des laufenden Arbeitsverhältnisses erhältst, nicht erst bei dessen Beendigung. Es bewertet Tätigkeit, Leistung und Verhalten im Präsens und wird etwa bei einem Vorgesetztenwechsel oder vor einer Bewerbung ausgestellt.
Was bedeutet Zwischenzeugnis?
Ein Zwischenzeugnis ist ein vollwertiges qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einem entscheidenden Unterschied zum klassischen Endzeugnis: Es wird ausgestellt, während dein Arbeitsverhältnis noch besteht und weiterläuft. Du bleibst also im Unternehmen, hältst aber eine schriftliche Bewertung deiner bisherigen Leistung in der Hand.
Inhaltlich entspricht das Zwischenzeugnis dem Endzeugnis. Es beschreibt deine Tätigkeit, beurteilt deine Leistung und dein Verhalten und nutzt dieselbe verschlüsselte Zeugnissprache. Der formale Unterschied liegt in zwei Punkten: Das Zwischenzeugnis ist im Präsens formuliert, weil das Arbeitsverhältnis fortbesteht, und es enthält keine Schlussformel zum Ausscheiden. Statt eines Dankes für die Zusammenarbeit und guter Wünsche für die Zukunft steht oft ein Hinweis auf den Anlass der Ausstellung, etwa einen Vorgesetztenwechsel.
Damit unterscheidet sich das Zwischenzeugnis klar vom einfachen Arbeitszeugnis, das nur Art und Dauer der Tätigkeit nennt. Das Zwischenzeugnis ist immer ein qualifiziertes Zeugnis, also mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Wie diese Bewertung im Detail funktioniert, liest du im Eintrag zum Arbeitszeugnis.
Wann hast du Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Anders als beim Endzeugnis, das dir nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses immer zusteht, gibt es beim Zwischenzeugnis keinen automatischen Anspruch zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse oder ein triftiger Anlass. Liegt ein solcher Grund vor, kannst du das Zwischenzeugnis verlangen, und der Arbeitgeber muss es ausstellen. Typische anerkannte Anlässe sind:
- Vorgesetztenwechsel: Dein direkter Vorgesetzter verlässt das Unternehmen oder wechselt die Abteilung. Da nur er deine Leistung aus eigener Anschauung beurteilen kann, sicherst du dir die Bewertung, bevor das Wissen mit ihm verloren geht.
- Abteilungswechsel oder Umstrukturierung: Du wechselst intern den Bereich, oder das Unternehmen wird umorganisiert. Auch hier dokumentiert das Zwischenzeugnis deine Leistung im bisherigen Aufgabengebiet.
- Vor einer internen Bewerbung: Du möchtest dich auf eine andere Position im selben Unternehmen bewerben und legst deine bisherige Beurteilung vor.
- Vor einer externen Bewerbung: Solange dein Arbeitsverhältnis läuft, gibt es noch kein Endzeugnis. Das Zwischenzeugnis tritt an dessen Stelle und belegt deine aktuelle Leistung gegenüber dem potenziellen neuen Arbeitgeber, üblicherweise zusammen mit einem Sperrvermerk.
- Vor der Elternzeit: Vor einer längeren Auszeit lässt du den bis dahin erreichten Stand schriftlich festhalten.
Auch ein lange zurückliegendes letztes Zeugnis oder eine grundlegende Änderung deines Aufgabenbereichs gelten als berechtigtes Interesse. Ohne erkennbaren Anlass kann der Arbeitgeber die Ausstellung dagegen ablehnen.
Aufbau und Formulierung
Das Zwischenzeugnis folgt demselben Aufbau wie ein qualifiziertes Endzeugnis. Die Reihenfolge der Bausteine ist festgelegt, und fehlende Teile werten Personaler als Warnsignal. Die Struktur sieht so aus:
- Überschrift: Zwischenzeugnis, klar als solches bezeichnet.
- Einleitung mit Personalien: Name, Geburtsdatum, Eintrittsdatum und ein kurzer Hinweis auf das Unternehmen.
- Tätigkeitsbeschreibung: alle wesentlichen Aufgaben und Verantwortungsbereiche.
- Leistungsbeurteilung: fachliche Qualifikation, Arbeitsweise, Arbeitserfolg und Belastbarkeit.
- Verhaltensbeurteilung: das Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden.
- Schlusssatz mit Anlass: statt einer Abschiedsformel der Grund der Ausstellung.
Der wichtigste sprachliche Unterschied zum Endzeugnis ist die Zeitform. Weil du weiter im Unternehmen arbeitest, steht das Zwischenzeugnis im Präsens. Es heißt also nicht, du habest deine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt, sondern du erledigst sie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Die verschlüsselten Bewertungsformeln sind dagegen identisch zum Arbeitszeugnis. Die Wendung stets zu unserer vollsten Zufriedenheit steht für die Bestnote, zu unserer vollen Zufriedenheit für eine gute, und zu unserer Zufriedenheit bereits nur noch für eine befriedigende bis ausreichende Leistung. Weil diese Codes nahtlos in ein späteres Endzeugnis übernommen werden, lohnt es sich, ein Zwischenzeugnis genauso sorgfältig zu prüfen wie ein Endzeugnis. Wie du die Formulierungen entschlüsselst, erfährst du im Ratgeber Arbeitszeugnis verstehen und Formulierungen entschlüsseln.
Strategie: Zwischenzeugnis vor der Bewerbungsphase anfordern
Das Zwischenzeugnis ist mehr als eine Formalie, es ist ein strategisches Werkzeug für den geplanten Jobwechsel. Der Grund liegt in einer heiklen Lage: Solange dein Arbeitsverhältnis läuft, soll dein aktueller Arbeitgeber nichts von deinen Wechsel-Plänen mitbekommen. Würdest du erst kurz vor der Kündigung ein Zeugnis verlangen, läge der Zusammenhang offen. Forderst du das Zwischenzeugnis dagegen frühzeitig und mit einem neutralen Anlass an, etwa einem Vorgesetztenwechsel oder einer längeren Betriebszugehörigkeit, wirkt das völlig unverdächtig.
Praktisch heißt das: Hol dir das Zwischenzeugnis, bevor die eigentliche Bewerbungsphase beginnt. So hast du eine aktuelle, qualifizierte Bewertung in der Hand, die du jeder externen Bewerbung beilegen kannst, ohne dass der laufende Arbeitgeber von deinem Vorhaben erfährt. In der Bewerbung selbst sicherst du das zusätzlich mit einem Sperrvermerk ab, der den neuen Arbeitgeber bittet, deinen jetzigen nicht zu kontaktieren.
Ein guter Anlass ergibt sich oft von selbst. Wechselt dein Vorgesetzter, ist genau jetzt der Moment, weil nur er deine Leistung aus erster Hand beurteilen kann. Verstreicht dieser Moment, übernimmt später vielleicht jemand das Zeugnis, der dich gar nicht kennt. In dein Bewerbungspaket gehört das Zwischenzeugnis dann fest in die Bewerbungsmappe, idealerweise ergänzt um weitere Referenzen.
Häufige Fragen
Ist ein Zwischenzeugnis genauso viel wert wie ein Endzeugnis?
Ja. Ein Zwischenzeugnis ist immer ein qualifiziertes Zeugnis mit voller Leistungs- und Verhaltensbeurteilung und damit ebenso aussagekräftig wie ein Endzeugnis. Für Personaler ist es bei einer Bewerbung aus einem laufenden Arbeitsverhältnis sogar die naheliegende und erwartete Form, weil ein Endzeugnis ja noch gar nicht existieren kann.
Muss mein Arbeitgeber mir ein Zwischenzeugnis ausstellen?
Nur bei einem berechtigten Interesse oder einem triftigen Anlass. Ein Vorgesetzten- oder Abteilungswechsel, eine Umstrukturierung, eine interne oder externe Bewerbung oder eine bevorstehende Elternzeit gelten als solche Anlässe. Liegt ein anerkannter Grund vor, hast du einen durchsetzbaren Anspruch. Ohne erkennbaren Anlass kann der Arbeitgeber die Ausstellung verweigern.
Erfährt mein Arbeitgeber durch das Zwischenzeugnis von meinen Wechsel-Plänen?
Nicht, wenn du es geschickt anlegst. Begründe die Anforderung mit einem neutralen Anlass wie einem Vorgesetztenwechsel oder einer längeren Betriebszugehörigkeit, statt von einer geplanten Bewerbung zu sprechen. Genau deshalb solltest du das Zwischenzeugnis frühzeitig anfordern und nicht erst, wenn der Wechsel kurz bevorsteht.
Worin unterscheidet sich das Zwischenzeugnis sprachlich vom Endzeugnis?
In zwei Punkten. Das Zwischenzeugnis steht im Präsens, weil das Arbeitsverhältnis weiterläuft, und es enthält keine Schlussformel zum Ausscheiden mit Dank und Zukunftswünschen. Stattdessen nennt der Schlusssatz den Anlass der Ausstellung. Die verschlüsselten Bewertungsformeln für Leistung und Verhalten sind dagegen identisch zum Arbeitszeugnis.
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